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   OLG Rostock, 28.01.2010 - 3 U 113/09   

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https://dejure.org/2010,13139
OLG Rostock, 28.01.2010 - 3 U 113/09 (https://dejure.org/2010,13139)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.01.2010 - 3 U 113/09 (https://dejure.org/2010,13139)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 3 U 113/09 (https://dejure.org/2010,13139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung bei verzögerter Vorschusszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Frist für Gerichtskostenvorschuss

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Frist für Gerichtskostenvorschuss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überweisung: Gutschrift beim Empfänger ist entscheidend! (IBR 2010, 1155)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2001 - 23 W 50/00

    Voraussetzungen der Streitwerterhöhung aufgrund Hilfsaufrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.01.2010 - 3 U 113/09
    Der Streitwert richtet sich allein danach, welche Entscheidung in dem jeweiligen Rechtszug ergangen ist, weshalb es für den erstinstanzlichen Wert nur auf die Entscheidung in dieser Instanz ankommt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.04.2001, 23 W 50/00, NJW-RR 2001, 1653 ; OLG München, Beschl. v. 18.09.1989, 25 U 5725/88, JurBüro 1990, 1337; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 45 GKG , Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG München, 18.09.1989 - 25 U 5725/88
    Auszug aus OLG Rostock, 28.01.2010 - 3 U 113/09
    Der Streitwert richtet sich allein danach, welche Entscheidung in dem jeweiligen Rechtszug ergangen ist, weshalb es für den erstinstanzlichen Wert nur auf die Entscheidung in dieser Instanz ankommt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.04.2001, 23 W 50/00, NJW-RR 2001, 1653 ; OLG München, Beschl. v. 18.09.1989, 25 U 5725/88, JurBüro 1990, 1337; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 45 GKG , Rn. 47 m.w.N.).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-306/06

    01051 Telecom - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug im

    Auszug aus OLG Rostock, 28.01.2010 - 3 U 113/09
    Nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii der Richtlinie 2000/35/EG, der sog. Zahlungsverzugsrichtlinie, trägt der Schuldner bei Geldschulden grds. die Verzögerungsgefahr; er muss bei Banküberweisungen die Leistungshandlung so rechtzeitig vornehmen, dass der Geldbetrag bei üblicher Abwicklung dem Gläubigerkonto innerhalb der Zahlungsfrist gutgeschrieben werden kann (EuGH, Urt. v. 03.04.2008, C-306/06, NJW 2008, 1935).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Rostock, 28.01.2010 - 3 U 113/09
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraumes eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urt. v. 16.01.2009, V ZR 74/08, NJW 2009, 999, 1000 m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.12.2010 - 72 C 100/10

    Wohnungseigentum: Verschulden an einer verspäteten Zustellung der

    Der Gebührenschuldner trägt die Verzögerungsgefahr und muss die Leistungshandlung so rechtzeitig vornehmen, dass diese bei üblicher Abwicklung dem Konto der Justizkasse innerhalb der Frist von "um zwei Wochen" gutgeschrieben wird (so ausdrücklich OLG Rostock, Urt. v. 28. Jan. 2010 - 3 U 113/09 = BeckRS 2010, 17373; AG Saarbrücken, Urt. v. 3. Sept. 2009 - 1 WEG C 183/09, ZMR 2010, 77).
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